Verhaltenskodex | Code of Conduct der Avanti Logistik und Transport GmbH

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Avanti Logistik und Transport GmbH, 63755 Alzenau
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Die Avanti Logistik und Transport GmbH und die Autoren können für fehlerhafte Angaben
und deren Folgen weder eine juristische noch irgendeine andere Haftung übernehmen.
Die Code of Conduct Richtlinie wird regelmäßig – mindestens jährlich – von der
Geschäftsleitung von Avanti Logistik und Transport GmbH überprüft. Änderungen sind dem
Change Management / Änderungsdienst zu entnehmen. Ältere Versionen dieser Richtlinie
verlieren mit Erscheinen einer neuen Version ihre Gültigkeit.
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Die Geschäftsführung der
Avanti Logistik und Transport GmbH, Carl-Zeiss-Str.2, 63755 Alzenau
(im Folgenden Avanti Logistik)

Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

Verteiler:
> Geschäftsführung
> Mitarbeiter
> berechtigt Interessierte nach Bedarf

Vorwort:

Code of Conduct oder Verhaltenskodex ist eine Sammlung von Verhaltensweisen, die
für die Avanti Logistik und Transport GmbH in unterschiedlichsten Umgebungen und
Zusammenhängen abhängig von der jeweiligen Situation angewandt werden können bzw. sollen.
Der hier vorliegende Code of Conduct soll helfen, abstrakte (Gesetzes-)Anforderungen in das
betriebliche Umfeld zu übersetzen und für Mitarbeiter überhaupt erst verständlich zu
machen.

Der Code of Conduct stellt die Selbstverpflichtung der Avanti Logistik und Transport GmbH
dar, bestimmten Verhaltensmustern zu folgen oder diese zu unterlassen und dafür Sorge zu
tragen, dass sich niemand durch Umgehung dieser Muster einen Vorteil oder anderen einen
Nachteil verschafft.
Der Code of Conduct ist zudem Bestandteil des Compliance Management Systems der Avanti
Logistik und Transport GmbH und setzt sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:
...........• Compliance Regelungen
...........• Arbeitsschutz
...........• Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen
...........• Nachhaltigkeitsregelungen und
...........• Umweltrichtlinie.

Der Code of Conduct dokumentiert außerdem, wie wir unsere Verantwortung als
Unternehmen wahrnehmen und ist Ausdruck unserer Unternehmenswerte.
Das vorliegende Regelwerk orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
sowie an gängigen Konventionen zu Arbeitsschutz, Menschenrechten,
Korruptionsbekämpfung Nachhaltigkeit und Um weltschutz. Es soll das Bewusstsein für
Recht und Moral als integralem Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns stärken.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgerufen, diesem Code of Conduct Folge zu
leisten und ihn mit Leben zu füllen.

Stephan Hofmann
Geschäftsführer der Avanti Logistik und Transport GmbH
im März 2021

Inhaltsverzeichnis
1. Compliance
....Präambel Compliance
....1.1 Rechtmäßiges Verhalten
....1.2 Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität
....1.3 Verantwortung für das Ansehen unseres Unternehmens
....1.4 Führung und Verantwortung
....1.5 Wettbewerbsrechtliche Richtlinien
....1.6 Korruptionsbekämpfung / Vorteilsnahme
....1.7 Vermeidung von Interessenkonflikten
....1.8 Wettbewerb
....1.9 Nebentätigkeiten
....1.10 Beteiligung an Drittunternehmen
....1.11 Umgang mit Firmeneinrichtungen
....1.12 Umgang mit Informationen
....1.13 Verschwiegenheitspflicht
....1.14 Datenschutz und Datensicherheit
....1.15 Umwelt und technische Sicherheit
....1.16 Arbeitssicherheit und-schutz
....1.17 Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung
....1.18 Urheberrechte, Lizenzrechte, Geistiges Eigentum
....1.19 Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Partnern
....1.20 Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen
....1.21 Compliance-Kommunikation und weitere Vereinbarungen
....1.22 Whistleblowing / Vergeltung
....1.23 Beschwerdemanagement
....1.24 Compliance-Monitoring, Audits und Untersuchungen
....1.25 Ahndung von Fehlverhalten

2. Arbeitsschutz
....Präambel Arbeitsschutz
....2.1 Arbeitsschutzrichtlinie
....2.2 Arbeitsschutzbedarf/Arbeitsschutzorganisation
....2.3 Ergonomie am Arbeitsplatz
....2.4 Notfallplanung/Notfallvorsorge
....2.5 Persönliche Schutzausrüstung / Maschinensicherheit
....2.6 Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen
....2.7 Brandschutz
....2.8 Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
....2.9 Selbstbewertungstool "GDA-ORGA-Check"
....2.10 Arbeitsschutzmanagementsystem
....2.11 Gesundheit und Sicherheit

3. Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen
....Präambel Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen
....3.1 Grundlagen
....3.2 Menschenrechtskodex
....3.3 Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
....3.4 Vereinigungsfreiheit und Tarife / Vergütung
....3.5 Arbeitszeiten
....3.6 Qualifizierung
....3.7 Recht auf Privatsphäre / Schutz persönlicher Daten
....3.8 Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
....3.9 Verbot von Zwangsarbeit
....3.10 Verbot von Kinderarbeit
....3.11 Förderung von Menschenrechten und guten Arbeitsbedingungen bei
....Avanti Logistik -Lieferanten und -Dienstleistern
....3.12 Verantwortlichkeiten
....3.13 Wirksamkeitsprüfung
....3.14 Schlussbestimmung

4. Nachhaltigkeit
....Präambel zu Nachhaltigkeitsregelungen
....4.1 Ethik
....4.1.1 Korruption, Erpressung und Bestechung / Integrität im Geschäftsverkehr
....4.1.2 Fairness im Wettbewerb
....4.1.3 Schutz vertraulicher Informationen, Datenschutz und geistiges Eigentum, Plagiate.
....4.1.4 Interessenkonflikte

....4.1.5 Schaffung von Mitteilungsmöglichkeiten über unrechtmäßiges Verhalten
....4.1.6 Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement
....4.2 Umgang mit Mitarbeitern
....4.2.1 Faire Behandlung, Diskriminierung und Belästigung
....4.2.2 Einhaltung von Arbeitszeiten, angemessene Vergütungen und sonstige Leistungen
....4.2.3 Ablehnung von Zwangsarbeit
....4.2.4 Vermeidung von Kinderarbeit
....4.2.5 Diversität und Inklusion
....4.2.6 Vereinigungsfreiheit
....4.3 Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität
....4.3.1 Schutzmaßnahmen
....4.3.2 Ressourcen- und Klimaschutz
....4.3.3 Abfall und Emissionen
....4.3.4 Ökologische Nachhaltigkeit durch Wasser- und Luftqualitätsförderung
....4.4 Managementsysteme
....4.4.1 Verpflichtung und Verantwortung
....4.4.2 Rechtliche und sonstige Anforderungen
....4.4.3 Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferkette kommunizieren
....4.4.4 Risikomanagement
....4.4.5 Schulungen
....4.4.6 Dokumentation
....4.4.7 Kontinuierliche Verbesserung

5. Umwelt- und Energiemanagement
....Präambel zu Umwelt- und Energiemanagement
....5.1 Umweltmanagementsystem
....5.2. Energiemanagementsystem


1. Compliance

Präambel Compliance

Compliance bedeutet die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften und internen
Regelungen. Die Unternehmensleitung unterliegt der Pflicht, ihr Unternehmen so zu
organisieren, dass Rechtsverstöße vermieden werden. Es sind Prozesse einzuführen, um
Missbräuche und Verstöße nach Möglichkeit ausschließen und Risiken einer Haftbarkeit bzw.
Strafbarkeit zu vermeiden. Die Themen Governance, Risk und Compliance hängen dabei eng
miteinander zusammen. Eine zuverlässige Risikoanalyse in Kombination mit der
Früherkennung von Risiken und entspreche Avanti Logistik.

Die hier vorliegenden Compliance Richtlinien stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab,
innerhalb dessen wir als Unternehmen handeln und auf Erfolgskurs bleiben wollen.
Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb
unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der
Öffentlichkeit.

1.1 Rechtmäßiges Verhalten

Das Befolgen der deutschen Gesetze und des Rechtssystems sowie derjenigen des jeweiligen
Landes, in dem wir geschäftlich aktiv sind, ist bei der Avanti Logistik ein Grundprinzip. Jeder
Mitarbeiter hat die geltenden Avanti Logistik - Richtlinien sowie die gesetzlichen Vorschriften
derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. Gesetzesverstöße sind
unter allen Umständen zu vermeiden.
Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes – unabhängig von den im Gesetz
vorgesehenen Sanktionen – wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit
disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

1.2 Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte
jedes Einzelnen und arbeiten ohne irgendwelche Vorbehalte zusammen.

Gemäß unserer Unternehmensgrundsätze und den Arbeitsgesetzen der Länder,
in denen wir aktiv sind, dulden wir keinerlei Diskriminierung auf Basis dieser Eigenschaften,
keine sexuelle Belästigung, Rassismus oder sonstige persönliche Angriffe auf einzelne
Personen.

Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten
gegenüber externen Partnern.
Entscheidungen bezüglich Personal, Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern etc. treffen wir
ausschließlich auf der Basis sachgerechter Erwägungen, niemals aus anderen, sachfremden
Motiven wie zum Beispiel Diskriminierung oder Zwang.

Wir sind offen und ehrlich und stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind zuverlässige
Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können. Wir erwarten von unseren
Mitarbeitern, sich redlich zu verhalten.

1.3 Verantwortung für das Ansehen unseres Unternehmens

Das Ansehen des Unternehmens Avanti Logistik wird wesentlich geprägt durch das
Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns.
Gesetzwidriges oder unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem
Unternehmen bereits erheblichen Schaden zufügen.
Jeder Mitarbeiter ist gehalten, auf das Ansehen der Avanti Logistik zu achten, dieses zu
erhalten und zu fördern.

1.4 Führung und Verantwortung

Integrität und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beginnen an der Spitze des
Unternehmens. Jede Führungskraft hat Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen.
Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiter. Sie muss
sich Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale
Kompetenz erwerben. Das heißt unter anderem, dass jede Führungskraft die Bedeutung
ethischen Verhaltens und der Einhaltung von Richtlinien im täglichen Geschäft stets
hervorheben, sie zum Thema machen und sie durch ihren persönlichen Führungsstil fördern
muss.
Ebenso ist es die Aufgabe einer Führungskraft, klare, ehrgeizige und realistische Ziele zu
stecken und sich selbst beispielhaft daran zu halten.
Eine Führungskraft muss ihren Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und
Handlungsfreiheit wie möglich einräumen und gleichzeitig klar machen, dass die Einhaltung
von Gesetzen und den Avanti Logistik - Richtlinien unter allen Umständen und zu jedem
Zeitpunkt oberste Priorität hat. Die Führungskraft sollte auch bei Unklarheiten, was die
Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen betrifft, bei Fragen oder beruflichen und
persönlichen Sorgen für die Mitarbeiter immer ansprechbar sein.
Die Verantwortung der Führungskraft entbindet jedoch die Mitarbeiter nicht von ihrer
eigenen Verantwortung.

Wir alle als Verantwortliche Mitarbeiter des Speditionsunternehmens Avanti Logistik
müssen gemeinsam daran arbeiten, die Gesetze und Richtlinien einzuhalten.

Die folgende Auflistung der spezifischen Führungsaufgaben soll den Mitarbeitern eine
Vorstellung davon vermitteln, welche leitenden und unterstützenden Handlungen sie von
einer Führungskraft erwarten können.

Die Führungskraft ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich
keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch angemessene Aufsicht hätten verhindert
werden können.
Auch bei Delegation einzelner Aufgaben behält sie die Verantwortung.

Die Pflichten einer Führungskraft sind insbesondere:
1. Die Mitarbeiter nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und Eignung sorgfältig
auszuwählen. Die Sorgfaltspflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der Mitarbeiter
wahrzunehmen hat (Auswahlpflicht).

2. Die Aufgaben präzise, vollständig und verbindlich zu stellen, insbesondere hinsichtlich der
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Anweisungspflicht).

3. Sicherzustellen, dass die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen laufend überwacht wird
(Kontrollpflicht).

4. Ihren Mitarbeitern die Bedeutung von Integrität und Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen im täglichen Geschäft klar kommunizieren und darauf hinweisen, dass
Gesetzesverstöße nicht akzeptiert werden und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen
(Kommunikationspflicht).

1.5 Wettbewerbsrechtliche Richtlinien

Fairer Wettbewerb ist eine Voraussetzung für freie Marktentwicklung und dem damit
verbundenen sozialen Nutzen.
Dementsprechend gilt das Gebot der Fairness auch für den Wettbewerb um Marktanteile.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten.

Die Mitarbeiter der Avanti Logistik dürfen sich nicht durch Industriespionage, Bestechung,
Diebstahl oder Abhöraktionen wettbewerbsrelevante Informationen aneignen oder
wissentlich falsche Informationen über einen Mitbewerber oder seine Produkte oder
Dienstleitungen verbreiten.

1.6 Korruptionsbekämpfung / Vorteilsnahme

Die Avanti Logistik gewinnt Aufträge auf faire Weise über Qualität und Preis unserer
innovativen Produkte und Leistungen und nicht dadurch, dass wir Anderen unzulässige
Vorteile anbieten.
Kein Mitarbeiter darf insbesondere Amtsträgern (also Vertretern oder Mitarbeitern von
Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen, Agenturen oder rechtlichen Einheiten
sowie die Beamten oder Mitarbeitern staatlicher Unternehmen und öffentlicher
internationaler Organisationen) im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit – direkt
oder indirekt – ungerechtfertigte Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren oder
solche Vorteile genehmigen. Es dürfen weder Geldzahlungen noch andere Leistungen
getätigt werden, um amtliche Entscheidungen zu beeinflussen oder einen
ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen.
Gleiches gilt im Hinblick auf ungerechtfertigte Vorteile gegenüber Personen der
Privatwirtschaft. Jedes Angebot, Versprechen, jede Zuwendung und jedes Geschenk muss
mit den geltenden Gesetzen und unseren Richtlinien übereinstimmen.
Jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Unangemessenheit ist zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es allen Mitarbeitern untersagt, indirekt Geldzahlungen oder sonstige
Vorteile zu gewähren (zum Beispiel einem Berater, Agenten, Vermittler, Geschäftspartner
oder sonstigen Dritten), wenn die Umstände darauf hindeuten, dass diese ganz oder zum
Teil, direkt oder indirekt

.............• an einen Amtsträger weitergegeben werden, um eine behördliche Handlung zu
.............beeinflussen oder einen unbilligen Vorteil zu erlangen, oder an eine Person der
.............Privatwirtschaft zur Erlangung eines ungerechtfertigten geschäftlichen Vorteils
.............gewährt werden.

Mitarbeiter, die für die Beauftragung von Beratern, Agenten, Partnern in
Gemeinschaftsunternehmen oder anderen Geschäftspartnern verantwortlich sind, müssen
in angemessener Weise:

............. • dafür sorgen, dass solche Dritte die Korruptionsbekämpfungsvorgaben der
................Avanti Logistik oder vergleichbare Bestimmungen kennen und einhalten,
.............• die Qualifikation und das Ansehen solcher Dritten genau prüfen und
.............• geeignete vertragliche Bestimmungen zum Schutz der Avanti Logistik vereinbaren.

Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile zu verlangen,
anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Hierzu gehört nicht die Annahme
von Gelegenheitsgeschenken von symbolischem Wert bis maximal 10 Euro.

1.7 Vermeidung von Interessenkonflikten

Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Geschäftsentscheidungen im besten Interesse der
Avanti Logistik und nicht auf Basis persönlicher Interessen zu treffen. Interessenkonflikte
entstehen dann, wenn Mitarbeiter auf Kosten der Interessen der Avanti Logistik eigene
Aktivitäten oder persönliche Interessen verfolgen.
Die Mitarbeiter der Avanti Logistik dürfen daher weder private Aufträge von Firmen
ausführen lassen, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Avanti Logistik geschäftlich
zu tun haben, wenn ihnen hierdurch Vorteile entstehen könnten.
Weitere Konfliktpunkte können erwachsen aus Geschäftsbeziehungen mit oder
Beteiligungen an einem Mitbewerber oder Kunden der Avanti Logistik sowie
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern, die sie an einer pflichtgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben
bei der Avanti Logistik hindern. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter eventuell im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit auftauchende Interessenkonflikte schon im Ansatz erkennen und
vermeiden.

1.8 Wettbewerb

Ein Mitarbeiter darf kein Unternehmen führen oder für ein Unternehmen arbeiten, das mit
der Avanti Logistik im Wettbewerb steht, und darf keinen mit der Avanti Logistik
konkurrierenden Aktivitäten nachgehen.

1.9 Nebentätigkeiten

Dies gilt auch für Nebentätigkeiten, die eine Konkurrenzsituation für die Avanti Logistik
darstellen könnte. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt ist der Geschäftsleitung
der Avanti Logistik mitzuteilen und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Ausgenommen sind gelegentliche schriftstellerische Tätigkeiten, Vorträge und vergleichbare
gelegentliche Tätigkeiten. Die Einwilligung in eine Nebentätigkeit kann nicht erfolgen, wenn
diese den Interessen der Avanti Logistik entgegensteht. Eine Nebentätigkeit kann untersagt
werden, wenn der Mitarbeiter mit dem betreffenden Unternehmen dienstlich befasst ist.
Bereits erteilte Einwilligungen können bei Vorliegen solcher Gründe widerrufen werden.

1.10 Beteiligung an Drittunternehmen

Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine Beteiligung an einem Wettbewerbsunternehmen
halten oder erwerben, müssen dies der Geschäftsleitung der Avanti Logistik mitteilen, wenn
sie durch die Beteiligung die Möglichkeit haben, auf das Management dieses Unternehmens
Einfluss zu nehmen. Von der Möglichkeit der Einflussnahme auf das Management kann im
Allgemeinen dann ausgegangen werden, wenn die Beteiligung einen Anteil von 5% des
Gesamtkapitals überschreitet.
Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine Beteiligung an einem Geschäftspartner der Avanti
Logistik, oder einem Unternehmen, an dem die Avanti Logistik beteiligt ist, halten oder
erwerben, müssen dies ebenfalls der Geschäftsleitung Avanti Logistik mitteilen, wenn der
Mitarbeiter mit dem jeweiligen Unternehmen dienstlich befasst ist oder ein Mandat in
diesem Unternehmen wahrnehmen wird. Für Beteiligungen an börsennotierten
Unternehmen gilt dies nur dann, wenn die Beteiligung einen Anteil von 5% des
Gesamtkapitals überschreitet.
Nach der Mitteilung über die Beteiligung an Drittunternehmen kann das Unternehmen
geeignete Maßnahmen zur Beseitigung eines möglichen Interessenkonflikts treffen.

1.11 Umgang mit Firmeneinrichtungen

Die Avanti Logistik verfügt in ihren Büros und Betriebsräumen über zahlreiche ITKtechnische Anlagen und Einrichtungen.
Diese dürfen ausschließlich für Unternehmenszwecke und nicht zum persönlichen Nutzen
verwendet werden. Ausnahmen und gegebenenfalls Bezahlung können örtlich geregelt
werden, vorausgesetzt die Nutzung der Einrichtungen

.............• steht nicht im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten,
.............• ruft keinen Interessenkonflikt oder den Anschein eines solchen Konflikts hervor,
.............• führt nicht zu nennenswerten Mehrkosten, zu Störungen des Geschäftsbetriebs
.............oder sonstigen negativen Auswirkungen für das Unternehmen, zum Beispiel durch
.............einen Interessenkonflikt hinsichtlich der beruflichen Pflichten des jeweiligen
.............Mitarbeiters oder anderer Mitarbeiter.

In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die Rassenhass,
Gewaltverherrlichung oder andere Straftaten unterstützen oder dazu aufrufen oder einen
Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.
Keinem Mitarbeiter ist es gestattet, ohne Einwilligung der Geschäftsleitung Aufzeichnungen,
Dateien, Bild- und Tondokumente oder Vervielfältigungen unter Verwendung von Geräten
des Unternehmens Avanti Logistik anzufertigen, wenn dies nicht unmittelbar durch die
berufliche Tätigkeit bedingt ist.

1.12 Umgang mit Informationen

Zur offenen und effektiven Kommunikation gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße
Berichterstattung. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Mitarbeitern, Kunden,
Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen.
Alle Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass die von ihnen im Rahmen ihrer dienstlichen
Tätigkeit angefertigten oder in sonstiger Weise ihrer Verantwortung unterstehenden
Bücher und Aufzeichnungen

.............• vollständig sind,
.............• korrekt sind,
.............• jede Transaktion oder Aufwendung wahrheitsgetreu widerspiegeln, und
.............• rechtzeitig und übereinstimmend mit den geltenden Regeln und Standards
.............angefertigt werden,

unabhängig davon, ob die Informationen zur Veröffentlichung oder Vorlage bei einer
staatlichen Stelle bestimmt sind oder nicht. Diese Bücher und Aufzeichnungen umfassen alle
Daten, Prüfbescheinigungen und sonstigen schriftlichen Dokumente, die zur
Finanzberichterstattung und Erfüllung von Offenlegungspflichten notwendig sind, sowie
Unterlagen, die für andere Zwecke erhoben werden. Hierzu zählen auch interne
Abrechnungen wie z.B. Spesenabrechnungen.

1.13 Verschwiegenheitspflicht

Für interne vertrauliche oder geschützte Informationen der Avanti Logistik, die nicht in die
Öffentlichkeit gelangen sollen, gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Nicht öffentliche
Informationen von oder über Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, Agenten, Berater und
anderen Dritten müssen ebenfalls gemäß den rechtlichen und vertraglichen Anforderungen
geschützt werden.

Zu vertraulichen oder geschützten Informationen können insbesondere gehören:

.............• Einzelheiten zu Organisation und Einrichtungen eines Unternehmens, Preisen,
.............Umsatz, Gewinn, Märkten, Kunden und anderen geschäftlichen Belangen,
.............• Informationen über Fabrikations-, Forschungs- und Entwicklungsvorgänge und
.............• Zahlen des internen Berichtswesens.

Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses
hinaus, da die Offenlegung vertraulicher Informationen, unabhängig davon, wann sie
erfolgt, dem Geschäft der Avanti Logistik oder seinen Kunden schaden kann.

1.14 Datenschutz und Datensicherheit

Zugang zum Intranet und Internet, weltweiter elektronischer Informationsaustausch und
Dialog sowie elektronische Geschäftsabwicklung sind entscheidende Voraussetzungen für
die Effektivität jedes Einzelnen von uns und für den Geschäftserfolg insgesamt. Die Vorteile
der elektronischen Kommunikation sind aber verbunden mit Risiken für den
Persönlichkeitsschutz und die Sicherheit von Daten.
Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des
Informationstechnologie-Managements, der Führungsaufgabe und auch des Verhaltens
jedes Einzelnen.

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies
für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.
Darüber hinaus müssen personenbezogene Daten sicher aufbewahrt werden und dürfen nur
unter Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen übertragen werden.
Bei der Datenqualität und der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein
hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen
transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung
und Löschung sind zu wahren.
Im Rahmen der Rechtssysteme gelten strenge Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der
Aufbewahrung und Nutzung personenbezogener Arbeitnehmerdaten und der Daten Dritter,
zum Beispiel Kunden oder Geschäftspartner.
Alle Mitarbeiter sind an diese jeweils geltenden Gesetze gebunden, um das
Persönlichkeitsrecht anderer zu schützen– insbesondere sind die Bestimmungen der
EU Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes von jedem Mitarbeiter einzuhalten.

1.15 Umwelt und technische Sicherheit

Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen sind für uns
Unternehmensziele von hoher Priorität.
Durch entsprechende Führungsverantwortung seitens der Geschäftsleitung und das
Engagement der Mitarbeiter will die Avanti Logistik ihre Geschäfte umweltgerecht gestalten
und arbeitet ständig an der Verbesserung der Ökobilanz.
Jeder Mitarbeiter muss durch sein eigenes Verhalten zu diesen Zielen beitragen.

1.16 Arbeitssicherheit und-schutz

Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz hat für die Avanti
Logistik hohe Priorität. Jeder Einzelne trägt eine Mitverantwortung, die Avanti Logistik in
ihrem Bemühen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu unterstützen.
Die Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kollegen gebietet die bestmögliche
Vorsorge gegen Unfallgefahren und gilt für:

.............• die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen,
.............• das Sicherheitsmanagement und
.............• das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag.

Das Arbeitsumfeld muss den Anforderungen einer gesundheitsorientierten Gestaltung
entsprechen. Jeder Mitarbeiter muss der Arbeitssicherheit seine ständige Aufmerksamkeit
widmen. Zur Unterstützung dieses Prozesses schult die Avanti Logistik ihre Mitarbeiter
regelmäßig, um Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Unfälle sowie Exposition
gegenüber schädlichen Situationen und Substanzen zu vermeiden. Es umfasst auch die
Mitarbeiterschulung in Unfallprävention, Notfallmaßnahmen und -verfahren und im
Gebrauch von Schutzkleidung und -ausrüstung.

1.17 Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung

Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der Verschleierung der Herkunft von Finanzmitteln aus
kriminellen Aktivitäten wie Terrorismus, Drogenhandel oder Bestechung durch die
Einschleusung „schmutzigen Geldes“ in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um
ihnen den Anschein der Legalität zu verleihen und die tatsächliche Herkunft oder die
Identität des Eigentümers zu verschleiern.

Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der Verschleierung der Herkunft von Finanzmitteln aus
kriminellen Aktivitäten wie Terrorismus, Drogenhandel oder Bestechung durch die
Einschleusung „schmutzigen Geldes“ in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um
ihnen den Anschein der Legalität zu verleihen und die tatsächliche Herkunft oder die
Identität des Eigentümers zu verschleiern.

Es ist erklärtes Ziel der Avanti Logistik nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Kunden,
Beratern und Geschäftspartnern zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit
gesetzlichen Vorschriften steht und deren Finanzmittel legitimen Ursprungs sind. Wir
unterstützen keine Geldwäsche. Alle unsere Mitarbeiter sind daher zur strikten Befolgung
der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet (die zugehörigen Gesetzestexte können
bei der Geschäftsleitung angefragt bzw. eingesehen werden).

Ziel ist es dabei, verdächtige Zahlungsformen oder Kunden oder andere Transaktionen, die
auf Geldwäsche hindeuten, zu erkennen und zu verhindern.
Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sämtliche anwendbaren Vorschriften zur
Aufzeichnung und Buchführung bei Bar- und anderen Transaktionen sowie Verträgen
einzuhalten.

1.18 Urheberrechte, Lizenzrechte, Geistiges Eigentum

Die Avanti Logistik beachtet das Urheberrecht, Lizenzrechte und das Recht auf geistiges
Eigentum.

Ggfs. werden auf den Avanti Logistik Internet-Seiten oder in Publikationen der Avanti
Logistik Marken genannt. Diese sind i.d.R. die gesetzlich geschützten Warenzeichen der
jeweiligen Hersteller und Rechteinhaber.
Geistiges Eigentum, einschließlich Patente, Handelsmarken und Urheberrechte sind von der
Avanti Logistik zu beachten und zu schützen, ebenso die Lizenzrechte an geistigem
Eigentum.
Im Umkehrschluß erwartet die Avanti Logistik, dass auch ihre Rechte an den von ihr
veröffentlichten Dokumentationen und Inhalten beachtet werden.

1.19 Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Partnern

Die Avanti Logistik erwartet von ihren Lieferanten und Partnern, dass sie unsere
Wertgrundsätze teilen und alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Darüber hinaus erwartet die Avanti Logistik von ihren Lieferanten und Partnern die
Anwendung der folgenden Prinzipien die gleichermaßen für Avanti Logistik gelten:

.............• die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze,
.............• der Verzicht auf Korruption,
.............• die Beachtung der Menschenrechte ihrer Mitarbeiter,
.............• die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit,
.............• die Übernahme der Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter,
.............• die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards
.............zum Umweltschutz, und
.............• die Aufforderung, dass diese Wertgrundsätze auch in der eigenen Lieferkette
.............umgesetzt/eingehalten werden.

1.20 Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen

Die Avanti Logistik beachtet die Gesetze zu Ausfuhrkontrolle strategischer Produkte,
Technologie und Software zahlreicher Länder wie z.B. Großbritannien, Frankreich,
Deutschland und den USA, ist aber als Logistik Unternehmen kein Produzent und nur
unmittelbar als Transport-Dienstleister Lieferant von Produkten.
Aus diesem Grunde ist das Thema“ Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen“ im Rahmen
der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für die Avanti logistik nur indirekt relevant. Die
Avanti Logistik behält sich in Bezug auf die konkreten Verbote und Genehmigungspflichten
der AWV daher vor, nur mit Kunden und Partnern zusammenarbeiten, die diese Regelungen
ihrerseits akzeptieren bzw. sich daran halten.

Dennoch sehen auch wir, unsere Mitarbeiter und Auftragnehmer uns an diese international
gültigen Gesetze und Vorschriften gebunden. Unsere Unternehmenspolitik verlangt
ausdrücklich die Einhaltung sämtlicher geltender Regelungen zur Ausfuhrkontrolle. Eine
Missachtung kann zivil- oder strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben, darunter
Bußgelder, Haftstrafen, Verlust von Exportgenehmigungen, Ausschluss, Widerruf zuvor
erteilter Lizenzen, Beschlagnahme und Einziehung von Waren. Solche Sanktionen können
der Avanti Logistik, einzelnen Mitarbeitern und/oder anderweitig mit uns verbundenen
Personen auferlegt werden.

Aufgrund der Wichtigkeit der einer Einhaltung aller geltenden Vorschriften setzen sich
unsere Mitarbeiter oder Partner, die wissentlich solche Kontrollen oder der ComplianceRichtlinie zuwiderhandeln,
entsprechenden Disziplinarmaßnahmen aus.

Die Avanti Logistik ermutigt ihre Partner sowie Mitarbeiter, Handlungen zu melden, die ggf.
Gesetze oder andere Vorschriften und Richtlinien (externe wie interne) verletzen. Sofern
uns solche Vorfälle gemeldet werden, verpflichten wir uns, diese zu untersuchen und
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine korrekte Anwendung
Ausfuhrkontrollmaßnahmen im Rahmen eines ethisch einwandfreien Geschäftsverhaltens
sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften ist für uns selbstverständlich und
sollte es auch für unsere Partner und Kunden sein.

1.21 Compliance-Kommunikation und weitere Vereinbarungen

Mit umfassenden Kommunikationsmaßnahmen an die Mitarbeiter und an Kunden und
Lieferanten/Partner unterstützen wir die nachhaltige Verankerung von Compliance in
unserem Unternehmen. Die Mitarbeiter werden zeitnah durch Aushänge und per E-Mail
über neue Maßnahmen und Entwicklungen informiert. Wir entwickeln diese Maßnahmen im
Rahmen einer längerfristig angelegten Kommunikationsstrategie für Compliance ständig
weiter.

Zusätzlich werden über diese Compliance Richtlinie hinausgehende spezielle und individuelle
Unternehmensvorgaben in Form von Betriebsvereinbarungen von der Geschäftsleitung
veröffentlicht und allen Mitarbeitern in der jeweils aktuellen Fassung zugänglich gemacht.

1.22 Whistleblowing / Vergeltung

Ein Whistleblower, im Deutschen oft Hinweisgeber genannt, will meistens möglichst
rechtzeitig über unethisches Verhalten berichten oder Missstände aufdecken – am besten
bevor mögliche negative Konsequenzen eintreten.

Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Die Avanti Logistik wird alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter gegen
Vergeltungsmaßnahmen ergreifen, die in gutem Glauben Hinweise im Rahmen der
Whistleblower-Richtlinie gegeben haben.

1.23 Beschwerdemanagement

Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden steht für uns an erster Stelle. Daher ist es
uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern.Unser Ziel ist es,
Unstimmigkeiten möglichst im Dialog mit den Mitarbeitern und Kunden zu klären. Sollte dies
nicht möglich sein, haben wir
daneben eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, an welche Kunden- und
Mitarbeiterbeschwerden gerichtet werden können.

Diese Beschwerdestelle ist verantwortlich:
.......- dass eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung der Beschwerde erfolgt
.......- alle Beschwerden angemessen und objektiv im Einklang mit den Grundsätzen und
..........Verfahren der Beschwerdebearbeitung untersucht werden
.......- mögliche Interessenkonflikte identifiziert werden und eine Beeinträchtigung der
..........Beschwerdebearbeitung durch Interessenkonflikte vermieden wird
.......- alle Beschwerden ohne Zeitverzögerung systematisch dokumentiert werden.

Alle Mitarbeiter und Kunden, sowie potenzielle Mitarbeiter und Kunden (z.B.
Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen), die von den Aktivitäten unserer Firma
berührt werden, können Beschwerde einlegen. Die Avanti Logistik verfügt über eine
zentrale Beschwerdestelle. Elektronisch übermittelte Beschwerden können an die E-Mail
beschwerden@avanti-logistik.de geschickt werden.

Schriftliche Beschwerden sind zu senden an:
Avanti Logistik und Transport GmbH
Carl-Zeiss-Str. 2
63755 Alzenau

Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir die folgenden Angaben:
........- vollständige Kontaktdaten des Beschwerdeführers (Adresse, Telefonnummer, ggf. EMailadresse)
........- Beschreibung des Sachverhaltes
........- Formulierung des Anliegens (Was soll mit der Beschwerde erreicht werden? Z.B.
..........Fehlerbehebung, Verbesserung der Dienstleistung, Klärung einer
..........Meinungsverschiedenheit)
........- Kopien der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen (sofern
..........vorhanden)

Die Beschwerde wird unmittelbar nach Eingang über einen technisch unterstützten Vorgang
erfasst. Damit ist sichergestellt, dass Beschwerden transparent für alle zuständigen
Mitarbeiter und Führungskräfte zur Verfügung stehen, die Bearbeitungszeiten reduziert und
die Prozessqualität verbessert wird. Die Beschwerdebearbeitung hat so zu erfolgen, dass
schnelle, sachgerechte und unbürokratische Lösungen geschaffen werden. Handelt es sich
um ein allgemeines Thema, so ist die Beschwerde innerhalb von 5 Werktagen zu bearbeiten,
abzuschließen und zu archivieren. Der Beschwerdeführer ist schriftlich, in Ausnahmen
mündlich zu informieren. In jedem Fall wird die Beschwerdelösung im
Beschwerdemanagement dokumentiert. Handelt es sich um ein komplexeres Thema, so wird
dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen ein Zwischenbescheid zugesandt, in dem der
voraussichtliche Erledigungstermin benannt wird.

1.24 Compliance-Monitoring, Audits und Untersuchungen

Die Geschäftsleitung kann in unregelmäßigen Abständen geschäftsbegleitendes ComplianceMonitoring und Compliance-Prüfungen durchführen. Dabei werden bestimmte Bereiche und
Projekte in Form von Stichproben auf die Einhaltung der Compliance Richtlinien überprüft,
um Fehlentwicklungen zu korrigieren und die Effizienz des Compliance-Systems zu steigern.
Durch entsprechende Audits stellt die Geschäftsführung fest, ob das Compliance-System
unternehmensweit in allen Einheiten ordnungsgemäß implementiert ist. Informationen über
die identifizierten Verbesserungspotenziale fließen neben dem Monitoring in die Strategieund Systementwicklung ein.

Untersuchungen von Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten werden unternehmensweit
zentral von der Geschäftsleitung beauftragt und verantwortet.
Der Untersuchungsprozess trägt der Unschuldsvermutung und dem Datenschutz Rechnung.
Zudem bilden die Compliance-Untersuchungen eine wichtige Quelle für die ComplianceRisikoanalyse.
Die Compliance Richtlinien gelten für alle Unternehmenseinheiten, auch um klare Vorgaben
für einen fairen und respektvollen Umgang mit Mitarbeitern im Rahmen von
Sachverhaltsaufklärungen oder Untersuchungen bei Compliance Verstößen zu erreichen.

1.25 Ahndung von Fehlverhalten

Für die interne Ahndung von Compliance-Verstößen nutzen wir sämtliche arbeitsrechtlich
zulässigen Sanktionsmöglichkeiten. Die Ermessensentscheidung über die jeweilige Sanktion
orientiert sich an der Schwere des Compliance-Verstoßes. Die Verfahren werden je nach
Schwere des Verstoßes und der Stellung des Betroffenen entweder von der Geschäftsleitung
oder von einem unabhängigen Schiedsgericht durchgeführt.

Abgeschlossene Untersuchungen werden nachbereitet, um zu prüfen, ob die identifizierten
Defizite abgestellt wurden und ob es etwa zu strukturellen Versäumnissen bei der
Implementierung des Compliance-Systems kam.

2. Arbeitsschutz

Präambel Arbeitsschutz


Bei allen Entscheidungen, die die Avanti Logistik im täglichen Geschäftsleben treffen muss,
soll es zuerst um die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter
gehen.

Das Bestreben, im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagementsystems ein sicheres und
gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, schafft einen Mehrwert für unser Unternehmen - es
trägt sowohl zur Qualität als auch zur Produktivität bei, es steigert das Engagement und
verbessert das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter.

Wir sind als mittelständisches Familienunternehmen bestrebt, die Avanti Logistik zu einem
der beliebtesten Arbeitgeber in unserer Branche zu machen.
Dazu ist es erforderlich, dass jede Führungskraft aktiv daran mitarbeitet, diese Idee mit
Leben zu füllen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu fördern.

Zur Realisierung dieser Ansprüche haben wir die nachstehend aufgeführte Arbeitsschutzrichtlinie als Teil der verbindlichen Inhalte unserer Geschäftspolitik definiert.

2.1 Arbeitsschutzrichtlinie

Unter Arbeitsschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz gewährleisten und verbessern.

Eine Arbeitsschutzrichtlinie und ein darauf aufbauendes Arbeitsschutzmanagementsystem
(AMS) soll der Avanti Logistik in prozesshafter Weise dazu dienen, Arbeitsunfälle,
arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen der Mitarbeiter zu vermeiden sowie
generell die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen.

Auf Ebene der Organisation soll das AMS alle Angehörigen der Avanti Logistik motivieren,
sich aktiv an einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes zu beteiligen.
Die Ziele des AMS sind dabei:

.......• die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften,
.......• das systematische Ineinandergreifen der Elemente des AMS der Avanti
..........Logistik,
.......• die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung und
.......• die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Abläufe der Avanti
..........Logistik.

2.2 Arbeitsschutzbedarf/Arbeitsschutzorganisation

Wie ein Arbeitsschutzbedarf identifiziert wird, Entscheidungen dazu getroffen und
schließlich Maßnahmen dafür ergriffen werden, ist Sache der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Zu ihr gehören Elemente der Aufbauorganisation wie z. B. ein Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Dieses Gremium muss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von allen Betrieben mit
mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden.

Zu ihr gehören aber auch Elemente der Ablauforganisation wie z. B. die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Weitere tragende Säulen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sind die grundsätzlich von allen Betrieben ab einem
Beschäftigten zu bestellende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und der Betriebsarzt bzw.
die Betriebsärztin. Diese Fachleute beraten und unterstützen die Unternehmensleitung bei
der betrieblichen Prävention und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Neben dieser Beratungsfunktion nehmen sie in der Regel auch selbst
Aufgaben bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wahr.
Die Verantwortung, dass alles, was im Arbeitsschutz vorgeschrieben, möglich und zumutbar
ist, auch umgesetzt und ständig weiter verbessert wird, verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

2.3 Ergonomie am Arbeitsplatz

Die Ziele der Ergonomie und der Arbeitsgestaltung bei der Avanti Logistik sind auf
Humanität und Wirtschaftlichkeit ausgelegt.
Im Einzelnen bedeutet dies:

......• Humanität: - die Beschäftigten sollen keinen kurz-, mittel- oder langfristigen Überoder Unterforderungen ausgesetzt sein.
.........Die Arbeit soll menschengerecht gestaltet sein.
......• Wirtschaftlichkeit: - die Anwendung ergonomischer Erkenntnisse soll und kann beste
.........Arbeitsergebnisse erzielen und Wettbewerbsfähigkeit sichern. Diese Ziele gelten
.........sowohl für die Beurteilung und Gestaltung bestehender als auch für die Planung
.........neuer Arbeitsplätze/-systeme.

Eine ergonomische Arbeitsweise wird durch kurze Wege, eine effektive
Arbeitsplatzausgestaltung und klare Vorgaben sowie Lagerungsorte erreicht.
Besonders finden dabei auch die nachfolgenden Punkte unter Ergonomie-Gesichtspunkten
Berücksichtigung:

......• Schnittstelle Mensch-Technik
......• Arbeitsumgebung wie Klima, Beleuchtung, Farbgestaltung, Lärm
......• Physische Belastungen wie Lastenhandhabung, Körperhaltung, Körperkräfte (erhöhte
.........Körperkräfte und manuelle Tätigkeiten), Körperfortbewegung, Mechanische
.........Schwingungen/Vibrationen
......• Psychische Belastung
......• Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung.

2.4 Notfallplanung/Notfallvorsorge

Die Notfallplanung/Notfallvorsorge beschreibt bei Avanti Logistik die alltägliche Absicherung
der bei Avanti arbeitenden Mitarbeiter und die Absicherung des Unternehmens gegen
Notfälle allgemein.
Dazu ist ein umfangreiches Notfallkonzept mit Notfallvorsorgeplanung erarbeitet worden, in
dem neben den allgemein üblichen Themen auch IT-Sicherheitsthemen berücksichtigt
wurden. Diese Notfallkonzept welches den Mitarbeitern zur Verfügung steht wird zudem
regelmäßig geschult.

2.5 Persönliche Schutzausrüstung / Maschinensicherheit

Auch die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz liegt der
Avanti Logistik am Herzen.
Daher gehören folgende Punkte zu den Standards bei Avanti:

..........• geeignete Ordnungssysteme für die Arbeitsplatzsicherheit sowie eine effiziente Organisation
..........• Gestellung von erforderlichen Arbeitsschutzmitteln / Persönlicher Schutzausrüstung
............für betroffene Mitarbeiter und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der
............Arbeit (gem. PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
.........• Regelungen für gefährliche Arbeiten und zugehörige Schutzmaßnahmen
.........• Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften
.........• Beachtung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes
.........• Erreichen von Schutzzielen durch Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterschulung
.........• Maschinensicherheit als Grundlage für eine sichere Zusammenarbeit von Mensch
............und Maschine, wo immer es erforderlich ist
.........• Schutz vor mechanischen Gefahren: z.B. Offene, sich bewegende Bauteile
.........• Schutz vor elektrischen Gefahren: z.B. Spannungsführende Bauteile
.........• Schutz vor Gefahr durch Lärm: z.B. Prozesse, die zu Kommunikationsstörungen, Stress
............oder Gehörschäden führen
.........• Schutz vor Gefahr durch Schwingungen: z.B. Stolpergefahr, Ermüdungsbrüche
.........• Schutz durch ein Safety-Konzept z.B. in Bezug auf Maschinentransporte hinsichtlich
...........Antransport, Aufbau, Inbetriebnahme, Regelbetrieb, Wartung und Reparatur,
...........Stillsetzung, Abbau und Entsorgung.
.........• Auswahl der Mitarbeiter nach Befähigung – insbes. für sicherheitsrelevante Tätigkeiten.

2.6 Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen

Alle Avanti Mitarbeiter, die Umgang mit Chemikalien oder Gefahrstoffen haben (hier insbes.
Diesel, Öle und Ad-Blue-Gemische) werden auf die Beachtung der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) verpflichtet. Die Gefahrstoffverordnung wurde auf Grundlage des
Arbeitsschutzgesetzes und des Chemikaliengesetzes erlassen. Ihr Geltungsbereich erstreckt
sich auf alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen. Die Verordnung
regelt weiterhin das Herstellen, Einführen und den Handel mit Gefahrstoffen, was für
Avanti Logistik jedoch nicht zutreffend ist.

Mitarbeiter, die Umgang mit derlei Stoffen haben, werden regelmäßig geschult. Zur
Schulung gehören Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe,
wie z.B. Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit
und der Sicherheit, Hinweis auf das vorhandene Gefahrstoffverzeichnis, angemessene
Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und
zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat.
Dazu gehören insbesondere:

.......• Hygienevorschriften,
.......• Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind,
.......• Informationen zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen und Schutzkleidung.
.......• Maßnahmen, die von den Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen und
..........Notfällen und zur Verhütung von diesen durchzuführen sind.
.......• Methoden und Verfahren, die im Hinblick auf die Sicherheit bei der Verwendung von
..........Gefahrstoffen angewendet werden müssen (sachgerechte Entsorgung).

Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Chemikalien und Gefahrstoffen ist durch den
jeweiligen Mitarbeiter zudem eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und
Gefährdungslage vorzunehmen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist dann Grundlage aller
wesentlichen Entscheidungen und Maßnahmen im Umgang mit den Chemikalien oder
Gefahrstoffen.

2.7 Brandschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Brandgefahren ist bei der Avanti Logistik elementar
wichtig. Nicht zuletzt hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der
Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe,
Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der
Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im
Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den
Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der
Brandbekämpfung eingerichtet sind.

Für diesen Zweck ist bei der Avanti Logistik ein Brandschutzbeauftragter benannt. Der
Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des
betrieblichen Brandschutzes. Er kümmert sich außerdem um die Erstellung des
Brandschutzkonzepts, das Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die
Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die
Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.

2.8 Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

Die allgemeinen Vorgaben des ASiG zum Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für
Arbeitssicherheit werden in den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) näher beschrieben.
Diese Vorschrift konkretisiert die Anforderungen des ASiG hinsichtlich der erforderlichen
sicherheitstechnischen Fachkunde der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Die Fachkunde wird danach durch einen Sifa-Lehrgang in Kombination mit einer der
vorgeschriebenen Basis-Qualifikationen (Meister/in, Techniker/in oder Ingenieur/in)
erworben.

Für Betriebsärzte konkretisiert die DGUV die Anforderungen in Bezug auf die erforderliche
Zusatzqualifikation "Betriebsarzt" bzw. die Facharztausbildung "Arbeitsmedizin".
Darüber hinaus beschreibt die DGUV vor allem das Aufgabenspektrum der betriebsärztlichen
und sicherheitstechnischen Betreuung sowie mögliche Betreuungsmodelle, wie z. B. das
"alternative Betreuungsmodell". Dabei handelt es sich um ein Modell für kleinere Betriebe
mit bis zu 50 Beschäftigten, das eine sicherheitstechnische Betreuung überwiegend durch
den geschulten Unternehmer selbst vorsieht.

Auch sind hier die Kriterien angegeben, mit denen der Betreuungsumfang ermittelt werden
kann. Diese Vorschrift stellt insofern die grundlegende Orientierungshilfe für Unternehmen
aller Betriebsgrößen und Branchen dar – somit auch für die Avanti Logistik.
Die DGUV ist in einer jeweils angepassten Fassung bei dem Unfallversicherungsträger.

2.9 Gesundheit und Sicherheit

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit basiert auf der Überzeugung, dass Unfälle, Vorfälle,
Verletzungen, Beinaheunfälle, arbeitsbedingte Krankheiten und unsichere Handlungen und
Zustände durch umsichtiges Verhalten und Prävention verhindert werden können.
Jeder Mitarbeiter der Avanti Logsitik ist daher verpflichtet, zu einer sicheren und gesunden
Arbeitsumgebung beizutragen und diese aufrecht zu erhalten.

Die Führungskräfte sind dabei für die Umsetzung der nationalen Gesundheits- und
Sicherheitsgesetze sowie unserer Richtlinien und Arbeitsverfahren verantwortlich. Sie haben
zudem die Aufgabe, Schulungen zu diesem Themenkreis anzubieten, Informationen
auszutauschen, die Mitarbeiter an kontinuierlichen Verbesserungen der Arbeitsumgebung zu
beteiligen und die Durchführung und die Verbesserungen des Gesundheitsschutzes und der
Arbeitssicherheit zu überwachen.

Die Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, die Grundsätze dieser Richtlinie nachzuvollziehen,
entsprechend den hier enthaltenen Vorgaben zu handeln und sich so zu verhalten, dass
sowohl die eigene Gesundheit und Sicherheit als auch die, anderer Personen gewährleistet
ist.

3. Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen

Präambel Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen


Arbeitsrechte sind wirtschaftliche Menschenrechte. Sie garantieren einen fairen Zugang zum
Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen. Insbesondere beinhalten sie den Anspruch auf
die freie Wahl des Berufs und der Arbeitsstelle, das Recht auf gerechte und angemessene
Arbeitsbedingungen sowie den Schutz vor Arbeitslosigkeit und vor Diskriminierung.

Als Avanti Logistik tragen wir im Sinne der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
der Vereinten Nationen eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.
Dem kommen wir dadurch nach, indem wir unsere Mitarbeiter, zukünftige Mitarbeiter,
Lieferanten, Kunden und alle anderen Personen, mit denen wir Geschäfte tätigen, mit
Fairness und Respekt behandeln.
Dieser hier im Folgenden dokumentierte und für alle Mitarbeiter bindende Verhaltenskodex
zu Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen soll auch unsere Lieferanten und
Dienstleister auf diese Prinzipien verpflichten.
Für die Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder bei Verdachtsfällen steht
ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter bereit, an den sich jede Einzelperson direkt und
anonym wenden kann.

Zur Verdeutlichung unserer Sichtweise in Bezug auf Menschenrechte und faire
Arbeitsbedingungen haben wir den nachstehend aufgeführten Kodex ebenfalls als Teil der
verbindlichen Inhalte unserer Geschäftspolitik definiert.

3.1 Grundlagen

Die Avanti Logistik bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte
(Menschenrechtscharta der UN - Allgemeine Erklärung der Menschen-rechte (A/RES/217,
UN-Doc. 217/A-(III) vom 10. Dezember 1948).

Es entspricht dem Selbstverständnis der Avanti Logistik und ist erklärtes Ziel, Verletzungen
von Menschenrechten zu vermeiden.


Die Verantwortung der Avanti Logistik auf dem Gebiet der Menschenrechte konzentriert
sich auf Themen und Handlungsfelder, in denen sie ihren Einfluss als mittelständisch
geprägtes Familienunternehmen geltend machen kann.
Insoweit ergänzt sie die Pflichten der Staaten und souveränen Institutionen,
Menschenrechte zu schützen.

Menschenrechte sind Grundnormen, die der Sicherung der Würde und Gleichheit aller
dienen. Sie sind universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen
gleichermaßen zustehen.
Folgende internationale Standards werden von uns berücksichtigt:

......• Die ILO Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie
........die ILO Kernarbeitsnormen*
......• Die 10 Prinzipien des UN Global Compact *
......• Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

*1
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit
Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und
Sozialstandards.

*2
Der United Nations Global Compact hat als weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung 10 universelle Prinzipien veröffentlicht.

3.2 Menschenrechtskodex


Der vorliegende Menschenrechtskodex definiert und erläutert, wie die Avanti Logistik
Menschenrechte fördert und die ILO Kernarbeitsnormen in ihrer Geschäftstätigkeit umsetzt. Er gilt an allen Standorten der Avanti Logistik und konzentriert sich auf
die Themenfelder, die für das Unternehmen und seine Mitarbeiter von besonderer Relevanz
sind. Der Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen gilt insbesondere für
Mitarbeiter und Lieferanten.
Basierend auf einer systematischen internen Risikoanalyse wird der Managementprozess im
Unternehmen und in Bezug auf unsere Geschäftspartner ständig weiterentwickelt. Der
Menschenrechtskodex ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur, wird an alle
Mitarbeiter kommuniziert und ergänzt alle bestehenden Unternehmensrichtlinien, -
grundsätze und -Vorgaben.

3.3 Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Avanti Logistik hält die geltenden Arbeitsschutzgesetze ein, da der Schutz und die
Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität haben.
Die zuständigen Führungskräfte werden regelmäßig geschult und nehmen ihre Pflichten
entsprechend der jeweils gültigen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen wahr.
Sie stellen außerdem sicher, dass alle betroffenen Mitarbeiter ebenfalls regelmäßig in allen
wichtigen Aspekten des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz
unterwiesen werden.
Zusätzlich wird durch verschiedene Aktivitäten der Avanti Logistik im Bereich
Gesundheitsmanagement aktiv die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter
gefördert.

3.4 Vereinigungsfreiheit und Tarife / Vergütung

Ein würde- und respektvoller Umgang im täglichen Miteinander ist fester Bestandteil der
Unternehmenskultur. Dafür bekennt sich die Avanti Logistik zu den Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und setzt sich für die Wahrung von Arbeits- und
Sozialstandards in seinen Geschäftsaktivitäten ein. Wesentlicher Bestandteil der
Kernarbeitsnormen ist das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Eine Missachtung der
Verhaltensgrundsätze des Unternehmens oder international anerkannter Menschenrechte
wird nicht toleriert.

Zu einem fairen Arbeitsverhältnis zählen auch Vergütung und Lohn der Beschäftigten. Auch
wenn die Avanti Logistik kein tarifgebundenes Unternehmen ist, hat sich der
Umweltdienstleister verpflichtet, außerhalb tarifvertraglicher Vereinbarungen den aktuell
allgemein verbindlichen Mindestlohn der Speditionsbranche zu zahlen.
Zudem orientiert sich das Unternehmen bei der Entlohnung am deutschlandweiten
Branchenstandard und hält alle gesetzlichen Regelungen ein, um faire
Vergütungsbedingungen sicherzustellen

3.5 Arbeitszeiten

Die Avanti Logisitk hält die jeweils gültigen nationalen Arbeitszeitregelungen ein. Die
Arbeitszeit- und Pausengestaltung berücksichtigt dabei sowohl betriebliche als auch
individuelle Belange.

3.6 Qualifizierung

Die Avanti Logistik fördert auch die langfristige Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter.
Sie stellt neue Mitarbeiter auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten ein und fördert bzw.
entwickelt die Kompetenzen und Talente seiner Mitarbeiter, um langfristig eine hohe
Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit für das Unternehmen zu sichern.

3.7 Recht auf Privatsphäre / Schutz persönlicher Daten

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Grundgesetz und das damit
einhergehende Datenschutzrecht (die EU-Datenschutzgrundverordnung und das
Bundesdatenschutzgesetz) werden von der Avanti Logistik nicht zuletzt auf Grund der
immer weiter voranschreitenden Digitalisierung besonders beachtet.
Unser Datenschutzbeauftragter wirkt deshalb gemeinsam mit der Geschäftsleitung darauf
hin, dass die Verwendung personenbezogener Daten unsere Mitarbeiter, Kunden,
Lieferanten, Interessenten und Partner gesetzeskonform erfolgt.

3.8 Schutz vor Diskriminierung und Belästigung

Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter ist ein grundlegendes Prinzip der Unternehmenspolitik der Avanti Logistik.
Daher wird keine Diskriminierung oder Belästigung der Mitarbeiter toleriert. Niemand darf
aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Nationalität,
politischer oder sonstiger Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter,
sexueller Orientierung oder jedwedem anderen Merkmal benachteiligt, begünstigt oder
belästigt werden.

3.9 Verbot von Zwangsarbeit

Im Einklang mit den ILO Kernarbeitsnormen lehnt die Avanti Logistik sowohl den Einsatz von
Zwangsarbeit als auch ungesetzliche Pflichtarbeit im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten ab.

3.10 Verbot von Kinderarbeit

Die Avanti Logistik duldet keine Form von Kinderarbeit.
Kinder dürfen nicht durch Erwerbstätigkeit von ihrer Ausbildung abgehalten und auf diese
Weise in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre
Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
Im Einklang mit den ILO Kernarbeitsnormen hält die Wiedemeyer Spedition das Mindestalter
für Beschäftigung ein und lehnt jedwede Kinderarbeit strikt ab.

3.11 Förderung von Menschenrechten und guten Arbeitsbedingungen
........bei Avanti Logistik, Lieferanten und Dienstleistern


Die Avanti Logistik erwartet auch von ihren Lieferanten und Dienstleistern die Einhaltung
der Menschenrechte (insbesondere der ILO Kernarbeitsnormen, der Prinzipien des UN
Global Compact sowie der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte). Im
Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten als mittelständisch geprägtes Familienunternehmen
wirkt die Avanti logistik auf die Einhaltung und Umsetzung dieser Prinzipien entlang der
Wertschöpfungskette hin.

3.12 Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsleitung der Avanti Logistik kümmert sich um regelmäßige Schulung der
Führungskräfte. Die Führungskräfte der Avanti Logistik sind wiederum dafür verantwortlich,
die ihnen zugewiesenen Mitarbeiter zu den hier genannten Punkten bei Bedarf zu schulen.
Die Führungskräfte sind außerdem für die Umsetzung des Menschenrechtskodex in ihrem
Bereich verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den hier vorliegenden
Menschenrechtskodex einzuhalten und sein berufliches Handeln an den darin formulierten
Grundsätzen auszurichten. Bei Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverstöße kann der
Mitarbeiter die eigene Führungskraft ansprechen oder sich direkt an die Geschäftsleitung
wenden. Alle Fragen und Hinweise werden vertraulich behandelt.
Ein Team aus Geschäftsleitung und Führungskräften überprüft die gemeldeten Sachverhalte
und leitet die erforderlichen Schritte ein.

3.13 Wirksamkeitsprüfung

Der Stand der Umsetzung des Menschenrechtskodex wird regelmäßig durch interne
Wirksamkeitsprüfung / Auditierung festgestellt und dokumentiert sowie gegebenenfalls
angepasst. Das Prüfdokument kann von berechtigt Interessierten bei Bedarf eingesehen
werden.

3.14 Schlussbestimmung

Der Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen der Avanti Logistik tritt mit dem
Tag seiner Veröffentlichung im Unternehmen in Kraft. Aus ihm können keinerlei indivi-duelle
Ansprüche oder Ansprüche Dritter hergeleitet werden. Verbindlich ist nur die jeweils
aktuelle deutsche Fassung dieses Kodex.
Es gelten darüber hinaus insbesondere die Compliance Vorgaben (Compliance Richtlinie)
sowie die anderen Richtlinien und Vorgaben der Avanti Logistik.

4. Nachhaltigkeit

Präambel zu Nachhaltigkeitsregelungen


Nachhaltigkeit beschreibt laut Definition der Brundtland-Kommission aus 1987 eine
Entwicklung, die „den Bedürfnissen heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die
Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihren eigenen Bedürfnissen
nachzukommen.”
Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Element des Leitbilds der Avanti Logistik und integraler
Bestandteil unserer Geschäftsstrategie und basiert auf den Zielen der Corporate Social
Responsibility (CSR). Das primäre CSR-Ziel wird dabei von uns darin gesehen, die
Verantwortung für die Auswirkungen der eigenen Aktivitäten gegenüber der Gesellschaft
und Umwelt wahrzunehmen. Übergeordnetes Ziel ist dabei die Leistung eines Beitrags zur
nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft.

Das "Drei-Säulen-Modell" der Nachhaltigkeit beschreibt drei gleichrangig nebeneinanderstehende und miteinander in Beziehung stehende Nachhaltigkeitsdimensionen:
die ökologische, die ökonomische und die soziale, wobei diese drei Säulen im unternehmerischen Nachhaltigkeitsmanagement „integriert“ zu betrachten sind. Die Herausforderung besteht darin, Umweltbelastungen zu reduzieren ("Öko-Effektivität"), unerwünschte soziale
Auswirkungen zu minimieren ("Sozio-Effektivität"), Umweltschutz und Sozialengagement
betriebswirtschaftlich zu gestalten ("Öko- und Sozio-Effektivität") und bestehende Instrumente zu nutzen, mit denen diese Herausforderungen gleichzeitig erfüllt werden können.

Bezogen auf unseren Einkauf bedeutet Nachhaltigkeit, dass Prozesse, Produkte und
Dienstleistungen so zu beschaffen sind, dass sie von der Herstellung bis zur Entsorgung eine
Vielzahl von sozialen, ökologischen und ökonomischen Faktoren berücksichtigen, und sich
dabei so gering wie möglich auf Umwelt und Mensch auswirken.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgerufen, dieser Nachhaltigkeits- Richtlinie
Folge in Kombination mit unseren Compliance Vorgaben zu leisten und sie mit Leben zu
füllen.

Insbesondere erwarten wir von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass auch sie den
Grundsätzen dieses Verhaltenskodex zustimmen, da er einen Teil der Lieferantenauswahl
und -bewertung ausmacht. Ferner erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie diese
Standards auch in ihrer nachgeschalteten Lieferkette umsetzen.

4.1 Ethik

Um soziale Verantwortung wahrzunehmen, wird nicht nur von unseren Mitarbeiter- /rinnen
(wie in unserer Compliance-Richtlinie beschrieben) als auch insbesondere von unseren
Lieferanten und Dienstleistern erwartet, dass sie ethisch und integer handeln.

Die ethischen Anforderungen für unsere Lieferanten und Dienstleister (im Folgenden
„Lieferanten“) umfassen die folgenden Aspekte:

4.1.1 Korruption, Erpressung und Bestechung / Integrität im Geschäftsverkehr

Es wird von den Lieferanten erwartet, dass sie keinerlei Korruption, Erpressung oder
Bestechung dulden. Es wird erwartet, dass Lieferanten keine Bestechungsgelder oder
sonstige ungesetzliche Zahlungen anbieten oder annehmen. Es wird von den Lieferanten
erwartet, dass sie Mitarbeiter- /rinnen der Wiedemeyer Spedition keine Geschenke oder
sonstige Zuwendungen zum persönlichen Vorteil anbieten.

4.1.2 Fairness im Wettbewerb
Es wird erwartet, dass die Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden
Bestimmungen und Gesetze achten.

4.1.3 Schutz vertraulicher Informationen, Datenschutz und geistiges Eigentum, Plagiate
Die Lieferanten verpflichten sich, vertrauliche Informationen in angemessener Weise zu
nutzen und entsprechend zu schützen. Sie müssen sicherstellen, dass schützenswerte Daten
und die gültigen geistigen Eigentumsrechte der eigenen Mitarbeiter-/rinnen und der
Geschäftspartner sachgerecht gesichert werden.
Die Informationssysteme, die vertrauliche Informationen oder (personenbezogene) Daten
von Kunden und Geschäftspartnern enthalten, werden beim Lieferanten angemessen
verwaltet und unter Beachtung der EU-DSGVO Vorgaben gegen unbefugten Zugriff und die
unbefugte Nutzung, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung der Daten geschützt.
Die Lieferanten erheben nur zu legitimen Geschäftszwecken personenbezogene
Informationen, nutzen sie nur auf legale, transparente und sichere Weise und geben sie
ausschließlich an zugriffsberechtigte Personen weiter. Sie schützen die Informationen gemäß
den Sicherheitsvorschriften, bewahren sie nur so lange wie nötig auf und verpflichten Dritte
mit Zugriff auf personenbezogene Informationen mittels rechtsgültigem Auftragsverarbeitungsvertrag zu deren Schutz.
Die Lieferanten verpflichten sich zudem, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen
in ihrem Verantwortungsbereich einzuführen, damit weder Kunden-Produkte noch ihre
bearbeitbaren Komponenten oder Rohstoffe noch das entsprechende Know-how in die
Hände von Fälschern, Schmugglern, Dieben oder anderen unbefugten Dritten gelangen oder
die legitime Lieferkette verlassen.

4.1.4 Interessenkonflikte

Die Lieferanten müssen die Avanti Logistik über jede Situation informieren, die zu einem
Interessenkonflikt führen könnte, z. B. wenn Mitarbeiter-/rinnen der Avanti Logistik
berufliche, private und/oder erhebliche finanzielle Vorteile genießen oder Beteiligungen an
einem Unternehmen des Lieferanten haben.

4.1.5 Schaffung von Mitteilungsmöglichkeiten über unrechtmäßiges Verhalten

Es wird erwartet, dass die Lieferanten für ihre Mitarbeiter analog dem § Mitteilungswege
einrichten, auf denen über mögliches unrechtmäßiges Verhalten berichtet werden kann.
Jede Mitteilung soll dabei vertraulich behandelt werden. Von den Lieferanten wird erwartet,
dass sie auf der Basis der Berichte Untersuchungen durchführen und, sofern erforderlich,
Maßnahmen ergreifen.

4.1.6 Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement

Unsere Lieferanten müssen sicherstellen, dass keine Produkte geliefert werden, die Metalle
enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen, wo
sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen
beitragen oder Menschenrechtsverletzungen verursachen oder begünstigen.

4.2 Umgang mit Mitarbeitern

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie in ihren Unternehmen die Menschenrechte
achten und ihre Mitarbeiter- /rinnen fair und respektvoll behandeln.
Dies umfasst besonders die folgenden Aspekte:

4.2.1 Faire Behandlung, Diskriminierung und Belästigung
Unsere Lieferanten haben ihre Mitarbeiter- /rinnen fair zu behandeln. Das bedeutet, dass
die Mitarbeiter- /rinnen unserer Lieferanten frei von sexueller Belästigung, sexuellem
Missbrauch, körperlicher Bestrafung oder Folter, seelischem oder physischem Zwang oder
verbaler Beschimpfung sowie ohne Androhung einer solchen Behandlung ihrer Arbeit
nachgehen können müssen. Auch wird erwartet, dass die Lieferanten Arbeitsverträge nicht
grundlos kündigen und dass sie die Kündigung eines Arbeitsvertrags aufgrund der
Arbeitsleistung eines Mitarbeiters nicht für rechtmäßig erklären, ohne dass dafür eindeutige
Beweise existieren. Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter-/rinnen muss ein wesentlicher
Grundsatz der Unternehmenspolitik unserer Lieferanten sein. Auch müssen sie sicherstellen,
dass ihre Mitarbeiter- /rinnen in keiner Weise belästigt bzw. diskriminiert werden.

4.2.2 Einhaltung von Arbeitszeiten, angemessene Vergütungen und sonstige Leistungen
Wir erwarten von unseren Lieferanten ferner die Einhaltung jeweils geltender Regelungen
zur Arbeitszeit. Auch erwarten wir, dass die Mitarbeiter- /rinnen unserer Lieferanten eine
Vergütung erhalten, die im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen steht und einen
angemessenen Lebensstandard sicherstellt. Lohnreduzierungen als Disziplinarmaßnahmen
sollten nur nach Maßgabe des anwendbaren nationalen Rechts zulässig sein; hiervon
unberührt bleibt ein möglicher Schadensersatzanspruch auf vertraglicher oder gesetzlicher
Grundlage.
Es wird außerdem von uns erwartet, dass unsere Lieferanten ihren Mitarbeiter- /rinnen eine
faire und wettbewerbsfähige Vergütung und sonstige Leistungen sowie pünktliche Zahlung
bieten. Die Vergütung und die sonstigen Leistungen sollen den Mitarbeiter- /rinnen und
ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.
Auch sollten unsere Lieferanten ihren Mitarbeiter- /rinnen angemessene Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglichen.

4.2.3 Ablehnung von Zwangsarbeit
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keine Zwangsarbeit, in welcher Form auch immer, in
ihren Unternehmen dulden oder zulassen.

4.2.4 Vermeidung von Kinderarbeit
Wir lehnen Kinderarbeit ab. Es wird daher erwartet, dass unsere Lieferanten jegliche Art von
Kinderarbeit in ihren Unternehmen oder in deren Lieferkette vermeiden. Die Definition von
Kinderarbeit orientiert sich an den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten.

4.2.5 Diversität und Inklusion
Von unseren Lieferanten wird auch erwartet, dass die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter-
/rinnen ein wesentlicher Grundsatz ihrer Unternehmenspolitik ist. Diskriminierendes
Verhalten bezieht sich typischerweise auf personenbezogene Merkmale wie beispielsweise
Rasse, nationale Herkunft, Geschlecht, Alter, körperliche Merkmale, soziale Herkunft,
Behinderung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Religion, Familienstand,
Schwangerschaft, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck oder ein
anderes rechtswidriges Kriterium.
Wir erwarten daher, dass unsere Lieferanten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter- /rinnen in
keiner Weise belästigt werden, außerdem werden unsere Lieferanten ermutigt, ein
inkludierendes und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen sowie bei der Auswahl ihrer
Mitarbeiter- /rinnen bzw. Subunternehmer auf Diversität zu achten.

4.2.6 Vereinigungsfreiheit
Es wird nicht zuletzt auch von uns erwartet, dass unsere Lieferanten eine offene und
konstruktive Kommunikation mit ihren Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen.
Unsere Lieferanten sollen zudem das Recht der Mitarbeiter- /rinnen achten, sich im Einklang
mit den aktuellen Gesetzen frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten, eine
Arbeitnehmer-vertretung zu ernennen, einen Betriebsrat zu bilden und sich bei
Tarifverhandlungen zu engagieren. Es wird außerdem von uns erwartet, dass unsere
Lieferanten diejenigen Mitarbeiter- /rinnen, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren,
nicht benachteiligen.

4.3 Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität

Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie in ihren Unternehmen für ein sicheres und
gesundes Arbeitsumfeld sowie ggf. für sichere und gesunde Unternehmensunterkünfte
sorgen. Außerdem wird erwartet, dass sie ökologisch verantwortungsbewusst und
ressourcenschonend handeln und den Aspekt der Qualität in ihre Geschäftsprozesse
integrieren.
Auch sollten sie ihre Mitarbeiter- /rinnen entsprechend schulen, um deren angemessenen
Schutz sicherzustellen. Die Lieferanten sollen dabei wahrscheinliche und mögliche
Notfallsituationen am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten.
Ihre Auswirkungen sollen durch die Bereitstellung von Notfallplänen und den dazugehörigen
Meldeverfahren minimiert werden.

4.3.1 Schutzmaßnahmen
Unsere Lieferanten haben für angemessene Schutzmaßnahmen innerhalb ihrer Lieferketten
sorgen. Sie sollen zudem die Prozesse und Standards pflegen, die zur Gewährleistung der
Unversehrtheit von Lieferungen an die Avanti Logistik beitragen.

4.3.2 Ressourcen- und Klimaschutz
Nicht nur wir, sondern auch unsere Lieferanten haben natürliche Ressourcen (z. B. Wasser,
Energiequellen, Rohstoffe) sparsam zu verwenden. Um erneuerbare natürliche Ressourcen
zu bewahren, sollen unsere Lieferanten die Anwendung allgemein anerkannter
Nachhaltigkeitsstandards und -zertifizierungen unterstützen. Negative Auswirkungen auf die
Umwelt und das Klima sollen am Entstehungsort oder durch Verfahren wie etwa
Modifikationen im Produktionsprozess, Materialaustausch, Konservierung und
Wiederverwertung minimiert oder beseitigt werden. Die dabei genutzten Praktiken sollen
den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entsprechen, zu denen etwa Materialreduzierung
und –substitution sowie Rückgabe, gemeinschaftliche Nutzung, Instandhaltung, Wiederverwendung, Wiedervermarktung, Wiederaufarbeitung,
Überarbeitung und Recycling gehören.
Unsere Lieferanten sollen sich für die Entwicklung und den Einsatz umwelt- und
klimafreundlicher Produkte, Verfahren und Technologien engagieren.

4.3.3 Abfall und Emissionen
Unsere Lieferanten müssen die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften bei der
Handhabung, der Lagerung, dem Transport, der Entsorgung, dem Recycling und der
Wiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern gewährleisten.
Sämtliche dieser Tätigkeiten, die möglicherweise eine negative Auswirkung auf die
Gesundheit von Menschen oder auf die Umwelt haben können, sollen in angemessener
Weise gehandhabt, gemessen und kontrolliert werden, bevor die genannten Stoffe
freigesetzt werden. Die Lieferanten sollen Systeme einrichten, die ein unbeabsichtigtes
Verschütten und Freisetzen von belastenden Stoffen verhindern oder gering halten.

4.3.4 Ökologische Nachhaltigkeit durch Wasser- und Luftqualitätsförderung
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie bestrebt sind, ökologisch nachhaltig zu
handeln und auch die Wasser- und Luftqualität im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern,
um dadurch Umweltbelastungen und klimaschädliche Emissionen ebenfalls gering zu halten.

4.4 Managementsysteme

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie Managementsysteme einführen, welche die
Einhaltung der anwendbaren Gesetze in ihren Unternehmen unterstützen und eine
kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Erwartungen, die in diesem Verhaltenskodex
dargelegt sind, fördern.
Dies beinhaltet insbesondere die folgenden Aspekte:

4.4.1 Verpflichtung und Verantwortung
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Erwartungen aus diesem Verhaltenskodex
erfüllen, indem sie dafür in ihren Unternehmen die dazu erforderlichen Mittel bereitstellen.

4.4.2 Rechtliche und sonstige Anforderungen
Unsere Lieferanten sollen alle anwendbaren Gesetze, Bestimmungen, vertraglichen
Vereinbarungen und allgemein anerkannten Standards einhalten.

4.4.3 Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferkette kommunizieren
Die Lieferanten sollen die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze auch in ihrer
Lieferkette kommunizieren.

4.4.4 Risikomanagement
Wir erwarten zudem von unseren Lieferanten, dass sie Prozesse zur Identifizierung,
Bewertung und Überwachung von Risiken in allen Bereichen einführen, die in diesem
Verhaltenskodex und allen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen angesprochen werden.

4.4.5 Schulungen
Die Lieferanten sollen Schulungsmaßnahmen organisieren, um ihren Managern und
Mitarbeitern ein angemessenes Verständnis über die Inhalte des Verhaltenskodex sowie die
anwendbaren Gesetze, Bestimmungen und allgemein anerkannten Standards zu vermitteln.

4.4.6 Dokumentation
Von unseren Lieferanten wird auch erwartet, dass sie eine angemessene Dokumentation
erstellen, um nachzuweisen, dass sie die Grundsätze und Werte aus diesem Verhaltenskodex
teilen. Sofern sich die Parteien darauf verständigen, kann die Wiedemeyer Spedition in diese
Dokumentation Einsicht nehmen.

4.4.7 Kontinuierliche Verbesserung
Von den Lieferanten der Wiedemeyer Spedition wird auch erwartet, dass sie ihre
Nachhaltigkeitsleistung durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich verbessern (analog dem
KVP-Prozess bzw. PDCA-Kreislauf des Qualitätswesens).


5. Umwelt- und Energiemanagement


Präambel zu Umwelt- und Energiemanagement


Die Avanti Logistik hat sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, bei allen unternehmerischen
Aktivitäten im Einklang mit unserer Umwelt zu handeln und somit einen entscheidenden
Beitrag zum Schutz und Erhalt dieser zu leisten.

Das beschränkt sich nicht nur auf die Erbringung unserer Dienstleistungen.
Wir vermeiden unnötige Abfälle, investieren in umweltfreundliche Fahrzeuge und beachten
die gesetzlichen Vorgaben u.a. durch eine eigene Compliance- und Nachhaltigkeitsrichtlinie,
um dadurch auch eine Höhere Identifikation unserer Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung
dieser Vorgaben im Unternehmen zu erreichen, einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess (KVP) umzusetzen und Einsparpotentiale zu identifizieren, z. B. beim
Verbrauch von wertvollen Ressourcen.
Nicht zuletzt geht es uns auch darum, teure nachträgliche Maßnahmen zur Beseitigung von
negativen Umweltauswirkungen zu vermeiden.

Zur Realisierung dieser Ansprüche haben wir die nachstehend aufgeführten Umweltleitlinien
als Teil der verbindlichen Inhalte unserer Geschäftspolitik definiert.

5.1 Umweltmanagementsystem


Umweltschutz ist fester Bestandteil unseres Rechtssystems und hat ohne Zweifel schon viel
erreicht. Doch die moralische Verpflichtung, auch zukünftigen Generationen gesicherte
Lebensperspektiven zu erhalten, benötigt mehr als kodifizierte Ver- und Gebote zu ihrer
Erfüllung. Dazu ist eine vorausschauende, freiwillige und systematische Einbeziehung von
Umweltaspekten in politische und unternehmerische Entscheidungen erforderlich – dies
wird allgemein als Umweltmanagement bezeichnet.

Auch wir verfolgen einen solchen Ansatz des Aufbaus von Umweltmanagementsystemen
freiwillig. Dies belegt nicht nur unser Verständnis für die Anforderungen nachhaltigen
Wirtschaftens, sondern bringt durchaus Kostenvorteile, eine bessere Wettbewerbssituation
und ein optimiertes Image in der Öffentlichkeit.

Um dies zu erreichen gehen wir in Bezug auf das Umweltmanagement wie folgt vor:

......• Wir halten die umweltrelevanten Anforderungen und Gesetze ein (Compliance).
......• Wir verpflichten uns, die relevanten Gesetze und Verordnungen wie auch die uns
.........auferlegten Auflagen bezüglich Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und
.........darüber hinaus eigene Zielsetzungen zu erreichen.
......• Wir achten schon bei der Konzeption, Einkauf unserer Fahrzeuge und Erstellung
.........unserer Hallen, Systeme und Anlagen auf umweltgerechte Verträglichkeit und Verfahren.
......• Den Schutz der Umwelt und sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen
.........betrachten wir als unsere gesellschaftliche Verpflichtung.
......• Wir orientieren uns am Leitgedanken des nachhaltigen Wirtschaftens.
......• Mit Energie, Rohstoffen und Wasser gehen wir sparsam um.
......• Umweltbelastungen wie Abfall, Abwasser, Emissionen und Lärm vermeiden wir oder
.........halten sie so gering wie möglich.
......• Wir setzen auf ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement (siehe auch unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie)
......• Die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt werden erfasst, beurteilt und
.........in Ziele und Maßnahmen für Verbesserungen abgeleitet.
......• Wir verpflichten uns, kontinuierlich an der Verringerung der Umweltbelastungen und
.........an der Verbesserung der Luftqualität zu arbeiten.
......• Wir integrieren alle umweltrelevanten Geschäftsprozesse in unser
.........Managementsystem und suchen permanent nach Verbesserungen.
......• Wir fördern das Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um
.........gemeinsam in allen Bereichen des Unternehmens die Umwelt zu schützen und mit
.........Rohstoffen und Energie sparsam umzugehen.
......• Wir setzen uns aktiv für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökologie und
.........Ökonomie ein, um unseren Kindern eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen.

5.2. Energiemanagementsystem


Ein Energiemanagementsystem sorgt im Unternehmen für eine stetige und systematische
Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Dabei geht es darum, den Energieverbrauch
im Unternehmen deutlich zu reduzieren bzw. die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die Einführung eines effizienten Energiemanagementsystems ist in Anbetracht der
Ressourcenknappheit zur Notwendigkeit geworden. Es schont die Umwelt, spart Kosten,
sichert Zukunft und wird staatlich gefördert.

Daher gehen wir in Bezug auf das Energiemanagement bei der Avanti Logistik wie folgt vor:

......• Wir arbeiten an der ständigen Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs, da die
.........Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen
......• Wir optimieren Prozesse, um Transparenz aller Energieströme im Unternehmen zu schaffen
......• Wir setzen auf Nachhaltigkeit und schützen die Umwelt durch verschiedene
.........Klimaschutzmaßnahmen, mit denen wir im Unternehmen und vor unserer eigenen Haustür beginnen
......• Wir kommunizieren unser Engagement zur Ressourcenschonung
......• Wir planen und setzen Maßnahmen um, um die Energiesteuer zu reduzieren
......• Wir überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und leiten daraus neue Ziele ab.